Die Kfz Versicherung, unentbehrliche Versicherungen und Finanzen im Leistungsfall
Versicherungen nerven! Zumindest solange bis man sie mal braucht. Dies gilt insbesondere für die Kfz Versicherung. Oft genug hört man Leute fluchen über laufende Unkosten und über die bei manchen Modellen hohen Beträge, die eine Autoversicherung verlangt. Doch tritt erst mal ein Schadensfall ein, was schneller gehen kann, als manche denken, dann rechnet sich eine Autoversicherung – und zwar ganz gewaltig. Spätestens wenn ein Unfall nicht nur das eigene sondern auch ein anderes Fahrzeug beschädigt, ein Rechtsstreit im Raum steht oder gar (was man nicht hoffen mag) Verletzungen dabei auftraten, wird es ohne Versicherung richtig teuer. Eine aktuelle Übersicht über die einzelnen Tarife erhält man über einen Autoversicherung Vergleich.
Was sollte ein gute Kfz Versicherung umfassen?
Autoversicherungen umfassen im Allgemeinen drei Aspekte von denen zumindest zwei unentbehrlich sind. Das wären die Fahrzeug- bzw. Kaskoversicherung sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung – beide sind unverzichtbar, wenn man im Falle von Schäden am eigenen Auto gut abgesichert sein will. Die Haftpflichtversicherung stellt sozusagen das Basispaket einer Autoversicherung dar und ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie erstattet Schäden an anderen Fahrzeugen, die durch selbst verschuldete Unfälle zustande gekommen sind. Allerdings sollte man bei Abschluss einer Autoversicherung auch immer das eigene Fahrzeug mit in Betracht ziehen. Dabei auch solche Schäden, die nicht durch Unfälle auftreten. Eine optionale Kaskoversicherung deckt zusätzlich Schadensfälle am eigenen Wagen ab. Je nachdem ob es sich um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung handelt, tritt diese Leistung in verschiedenen Fällen auf. Bei Teilkasko ist der eigene Wagen gegen Schäden durch Tiere (Mader, Wildwechsel etc.) sowie gegen Schäden durch höhere Gewalt (Kurzschluss, Unwetter, Steinschlag) oder Dritte (versehentliche Beschädigung, Diebstahl etc.) versichert. Dies umfasst auch „angebaute“ Komponenten wie das Autoradio. Anders sieht die Sachlage aus, wenn man durch eigene Schuld einen Unfall baut. Die Blechschäden am eigenen Wagen erstattet dann nur eine Vollkaskoversicherung. Außerdem greift Vollkasko auch bei mutwilliger, böswilliger Zerstörung durch Dritte. Dafür ist Vollkasko im Unterhalt natürlich entsprechend teurer – lässt aber kaum Risiken offen. Sowohl Teilkasko als auch Vollkasko werden bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall günstiger. Das heißt: Man zahlt geringere Beiträge, wenn man sich dafür im Schadensfall die Reparaturkosten mit der Versicherung teilt. Der dritte und am wenigsten zwingende Aspekt an Autoversicherungen ist die Rechtsschutzversicherung. Diese erstatte jene juristischen Kosten, die in Folge eines Rechtsstreit auftreten können, der mit einem Unfall zusammenhängt.
Fazit
Abschließend lässt sich sagen, dass neben der gesetzlich verbindlichen Kfz-Haftpflichtversicherung zumindest auch eine Teilkaskoversicherung wahrgenommen werden sollte.
